Video: Aktuelle Stunde, 29.08.2019 2025
eingesandt wird. Während der Vorbereitung auf die Series 7-Prüfung ist es wichtig, die Rolle des Prospekts zu verstehen und was passiert. wenn Unternehmen Wertpapiere ausgeben. Diese Probleme werden getestet und sind wichtig für das Verständnis der Registrierung von Wertpapieren.
Der Emittent erstellt einen vorläufigen Prospekt (manchmal mit Hilfe des Underwriters), der mit der Registrierungserklärung eingereicht wird. Der vorläufige Prospekt muss potenziellen Käufern zur Verfügung stehen, wenn die Emission bei der SEC (während der Widerrufsfrist) registriert ist.
Der vorläufige Prospekt ist abgekürzt, enthält aber alle wesentlichen Fakten über den Emittenten und die Emission mit Ausnahme des endgültigen Ausgabepreises (Publikumspreis oder POP) und des e (das Datum, an dem die Ausgabe zuerst verkauft wird).
Ein vorläufiger Prospekt wird manchmal als roter Hering bezeichnet, nicht weil er fischig riecht (oder völlig irreführend und irrelevant ist), sondern weil eine Erklärung in roter Schrift auf dem Umschlag des vorläufigen Prospekts erklärt, dass es nicht die finale Version und dass sich einige Items in der Zwischenzeit ändern können.
Der Endgültige Prospekt, , der gegen Ende der Widerrufsfrist erstellt wird, ist ein Rechtsdokument, das der Emittent erstellt; es enthält wesentliche Informationen über den Emittenten und die Neuemission von Wertpapieren. Der endgültige Prospekt muss allen potenziellen Käufern der Emission zur Verfügung stehen. Es enthält
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Der endgültige Angebotspreis
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Der Spread des Underwriters (der Gewinn, den die Underwriter pro Aktie erzielen)
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Liefertermin (wann die Wertpapiere verfügbar sein werden)
Da alle gegenseitigen (offenen) Fonds ständig neue Wertpapiere begeben, muss ihnen stets ein Prospekt zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bieten viele Investmentfonds auch eine Erklärung über zusätzliche i Informationen (SAI) , die detailliertere Informationen über die Funktionsweise des Fonds enthält, die für einige Anleger nützlich sein können. Eine Erklärung zusätzlicher Informationen wird auch als "Teil B" der Registrierungserklärung eines Fonds bezeichnet.