Video: Podcast Deutsch BuddyPodcast || Themen: Träume, Arztbesuche & Hypebeasts (Hype um Markenklamotten) 2025
Sie können eine Marke oder ein Urheberrecht für Ihre Online-Marketingkampagne in Erwägung ziehen. Bevor Sie diese als Web-Vermarkter in Betracht ziehen, sollten Sie den Unterschied zwischen den beiden kennen, um zu wissen, was für Ihre Anzeige gilt.
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Warenzeichen: Ein Warenzeichen kann ein Wort, ein Logo, eine Phrase oder ein Bild sein, das Personen oder Unternehmen besitzen, um sich oder ihre Unternehmen zu vertreten. Marken sind Eigentum auf Länderebene. Wenn Sie also einen markenrechtlich geschützten Begriff in mehreren Ländern verwenden möchten, müssen Sie für jedes Land die entsprechende Genehmigung einholen. Sie können diese Genehmigung mit Hilfe der Suchmaschine erhalten, mit der Sie werben möchten.
Im Abschnitt "Hilfe" der einzelnen Suchmaschinen zu Marken finden Sie eine Beschreibung des Verfahrens dieser Suchmaschine für den Erhalt der Erlaubnis, markenrechtlich geschützte Begriffe zu verwenden.
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Copyrights: Ein Copyright gilt für Material (z. B. ein Buch, eine Musikkomposition oder ein Bildmaterial), das zu dessen Urheber gehört (z. B. Autor, Musiker oder Künstler).
Sie müssen wissen, wie Sie mit Marken- und Urheberrechtsproblemen arbeiten, wenn Sie ein Wiederverkäufer von Gegenständen (Schuhe, Make-up, Bücher oder CDs), Teile- oder Ersatzteilverkäufer oder eine informative Website (z. B. wie für Produktbewertungen).
Wenn Sie unter eine dieser drei Kategorien fallen, dürfen Sie in Ihrem Anzeigentext markenrechtlich geschützte Begriffe verwenden, vorausgesetzt, Sie verwenden Keywords auf beschreibende oder generische Weise (dh Sie können nicht behaupten, ursprünglichen Website- oder Markeninhaber) in Ihrer Anzeige und auf der Zielseite, auf die Suchende aufmerksam gemacht werden, werden die Waren oder Dienstleistungen verkauft, die diesen Keywords entsprechen.
Für Ersatzteile müssen Sie auch eine Zielseite haben, die die Waren oder Dienstleistungen für diese Marke deutlich verkauft (oder vereinfacht). Informationsseiten müssen informative Details zu den spezifischen Waren oder Dienstleistungen auf der Zielseite für die entsprechenden Keywords enthalten.
Wenn keine dieser Situationen auf Sie zutrifft, können Sie die Namen der Marken in Ihren Anzeigen nicht ohne Erlaubnis verwenden. Sie können weiterhin auf die markenrechtlich geschützten Begriffe als Keywords bieten, das Keyword kann jedoch nicht in Ihren Anzeigen erscheinen. Wenn dies der Fall ist, könnte die Suchmaschine Ihre Anzeige ablehnen oder jemand könnte sogar eine Beschwerde gegen Sie einreichen.
Diese Einschränkung funktioniert jedoch in beide Richtungen. Wenn Sie einen Werbetreibenden finden, der Ihre Marke in einer Anzeige falsch verwendet, können Sie eine Beschwerde bei der Suchmaschine einreichen. Häufig teilt Ihnen die Suchmaschine mit, dass Sie den Werbetreibenden zuerst direkt kontaktieren müssen. Die Suchmaschine darf solche Streitigkeiten ohne die eingereichte Beschwerde nicht vermitteln oder sich daran beteiligen.
Wenn die Kontaktaufnahme mit der Person oder Firma, die Ihre Marke verwendet, nicht erfolgreich ist, sollten Sie die Beschwerde über die Suchmaschine in der Online-Hilfe einreichen. Wenn Sie eine Beschwerde einreichen, wird die Suchmaschine dazu gezwungen, das Problem weiter zu untersuchen und die Anzeigen des betreffenden Werbetreibenden zu schließen.
Wenn Sie ein Copyright-Problem haben, gilt das gleiche Verfahren. Kontaktieren Sie den Werbetreibenden direkt und bitten Sie ihn aufhören. Lesen Sie in der Hilfe der Suchmaschine nach, wie Sie eine Urheberrechts- oder Markenbeschwerde einreichen können.
Wenn die Beschwerde bei der Suchmaschine eingereicht wird, wird sich jemand dort mit dem Problem befassen und möglicherweise den anstößigen Werbetreibenden daran hindern, Ihr Urheberrecht zu verwenden. Die Suchmaschine wird Sie auch zu seiner ständig wachsenden Datenbank von Urheberrechten hinzufügen, und wenn zukünftige Verstöße auftreten, haben Sie bereits eine Geschichte in der Datei.
Wenn Sie die Erlaubnis haben, eine Marke als Wiederverkäufer des Markeninhabers zu verwenden, lassen Sie den Eigentümer Sie wenn möglich von einer "Whitelist" führen. Das bedeutet, dass Sie bei der Suchmaschine als jemand registriert sind, der die Erlaubnis hat, diese Marke zu verwenden. Das ist etwas, das Sie unabhängig von der Suchmaschine mit dem Markeninhaber ausarbeiten müssen.